Search Location
Search Location Menu

FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Anwendungsgebiete

Cannabis darf bei schwerwiegend chronischen Erkrankungen verordnet werden - was bedeutet schwerwiegend chronisch?

„Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
  • Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% vor, wobei der GdB oder die MdE nach den Maßstäben des § 30 Abs. 1 BVG (Bundesversorgungsgesetz) oder des § 56 Abs. 2 SGB VI festgestellt und zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.“

Beratungsprozess

Wo finden die Beratungstätigkeiten statt?

Das Infogespräch kann innerhalb der Beratungspraxis oder telefonisch geführt werden.

Die Einnahmeberatung findet in der Beratungspraxis statt, in begründeten Fällen auch alternativ per Videochat.

Die Zwischengespräche werden innerhalb der Beratungspraxis oder per Videochat abgehalten.

Therapieanpassungen und Therapieberichte können per E-Mail oder Telefon angefordert werden.

Die entsprechenden Angaben zur Erstellung der Anamnese und Beantragung einer Kostenübernahme können direkt über das jeweilige Formular im geschützten Patientenbereich gemacht und auf diesem Wege auch die im Formular angefragten Befund-, Behandlungs- und Klinik-Berichte übermittelt werden.

Wie erfolgt die Zustellung der jeweils erstellten Dokumente?

Anamnesebögen, Therapiepläne und Therapieanpassungen werden dem Arzt auf dem Postwege zugestellt. Auf Anfrage erhält der Arzt und/oder Patient eine digitale Kopie per E-Mail.

Therapieberichte und Anträge zur Kostenübernahme können per Briefpost direkt an die Patienten übermittelt werden.

Kosten & Zahlungsweisen

Sind die angebotenen Dienstleistungen kostenpflichtig?

Alle aufgeführten Leistungen sind kostenpflichtig. Die Gebührensätze können im geschützten Patienten- bzw. Ärztebereich nach Eingabe des entsprechenden Passworts eingesehen werden.

Werden die Beratungskosten von den Krankenkassen übernommen?

Die Beratungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen aktuell noch nicht übernommen.

Welche Zahlungsweisen stehen mir zur Verfügung?

Beratungsleistungen vor Ort können in Bar bzw. per EC-Kartenzahlung beglichen werden. Leistungen, welche per E-Mail, Telefon oder Videochat erbracht werden, sind per Vorkasse zu überweisen.

Ihre Frage ist nicht aufgeführt oder Sie wünschen weitere Informationen? Dann können Sie gerne mit mir in Kontakt treten.