Die unten aufgeführten Leitlinien basieren auf aktuellen medizinischen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen, welche zu Empfehlungen zusammengeführt werden und so dem Berater als Entscheidungshilfen dienen sollen.
Grundsätzliches:
- Ziel der Patientenberatung ist die ausschließliche Unterstützung schwerkranker Patienten.
- Freizeitkonsumenten erhalten seitens des Beraters keine Therapieempfehlung.
- Vor einer eventuellen Verordnung von Cannabinoiden sollten alle konventionell zur Verfügung stehenden Therapieformen grundsätzlich in Anspruch genommen werden.
- Der Beratungsprozess richtet sich stets nach der aktuellen Gesetzeslage.
Beratungstätigkeiten:
- Die Erstellung der Anamnese und das entsprechende Ableiten eines Therapieplans basiert auf ärztlichen Diagnosen.
- ACM-zertifizierte Berater werden im Rahmen ihrer mehr als 12-monatigen Ausbildung eingehend fachlich geschult. Jegliche Beratungstätigkeit erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage fundierter Lerninhalte.
- Die vom Patienten angegebenen Erkrankungen müssen stets anhand aktueller Befundberichte nachgewiesen werden.
Therapieempfehlungen:
- Die zu verordnende Höchstmenge sollte nur in medizinisch begründeten Einzelfällen überschritten werden.
- Ob eine Therapie mit med. Cannabis tatsächlich zielführend ist, muss für jeden Patienten sorgfältig geprüft werden.
- Vor Beantragung einer Kostenübernahme sollte ein auf Privatrezept verordneter Therapieversuch bereits erfolgreich abgeschlossen sein. Dieser Therapieerfolg muss ärztlich bescheinigt werden.
Weiter- & Fortbildungen:
- Zum Zwecke der Qualitätssicherung nimmt der Berater an den monatlich angebotenen Supervisionen der ACM teil. Auch externe Weiter- und Fortbildungsangebote werden regelmäßig besucht.
- Ein interdisziplinäres Netzwerk, bestehend aus Fachärzten, spezialisierten Apotheken und Anwälten, gewährleistet zudem einen stets aktuellen Wissensstand.